Mittelschule Untermeitingen
Sie sind hier: Startseite » QA

QA

Anmeldung

Bitte geben Sie die Anmeldung bis 01.03.2023 im Sekretariat der Mittelschule ab.
(Formular unter Downloads!)

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule für externe Bewerber

Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den jeweiligen Abschluss nicht erwerben können oder die keiner Schule angehören, können die Prüfungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule an öffentlichen Schulen als andere Bewerber (sog. Externe) ablegen.

Beim qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich der Bewerber dafür bis spätestens 06.03. an der für ihn zuständigen Mittelschule anmelden.

Antrag an die Mittelschule, in deren Sprengel der Bewerber seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unter Angabe der gewählten Fächer bis 06.03; Berücksichtigung später eingehender Anträge nur noch in begründeten Ausnahmefällen möglich. Entscheidung trifft der Schulleiter.

Fächerwahl:

Bedingungen:

Die Bedingungen für Externe sind die gleichen wie für Bewerber der Mittelschule. Das bedeutet, dass mündliche Prüfungen für Externe nicht durchgeführt werden können, wenn eine mündliche Prüfung auch für Bewerber der Mittelschule nicht vorgesehen ist.

Die Projektprüfung ist in den Prüfungen zum qualifizierenden Abschluss der Mittelschule auch für Teilnehmer anderer Schularten und externe Bewerber, die keine Schüler allgemeinbildender Schulen mehr sind, möglich. Die Note wird (wie für die Schüler der Mittelschule) doppelt gewichtet. Wirtschaft und Recht ist nicht mehr Bestandteil der Prüfungen.

Bei der Festlegung der Gesamtnoten keine Berücksichtigung von Jahresfortgangsnoten; Gesamtbewertung = Notensumme : 9

  • für alle Teilnehmer die Fächer Deutsch, Mathematik und Arbeit-Wirtschaft-Technik in Verbindung mit einem der gewählten Fächer Technik, Wirtschaft, Soziales (= berufsorientierender Zweig) als Projektprüfung
  • nach Wahl des Teilnehmers die Fächer Englisch, Physik/Chemie/Biologie oder Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde,
  • das Wahlpflichtfach Technik, Wirtschaft oder Soziales, das der Teilnehmer besucht hat (= berufsorientierender Zweig) in Verbindung mit Arbeit-Wirtschaft-Technik als Projektprüfung (s.o.),
  • nach Wahl des Teilnehmers eines der Fächer Religionslehre, Ethik, Sport, Musik, Kunst, Informatik, Buchführung (z.Z. nicht an der MS Untermeitingen möglich)

Der Schüler kann hierbei nur ein Fach wählen, das er als benotetes Fach besucht hat.

Für Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache tritt auf Antrag der Erziehungsberechtigten

  • an die Stelle des Faches Englisch das Fach Muttersprache, wenn das Staatsministerium für eine Muttersprache besondere Leistungsnachweise, deren Ergebnisse als Jahresfortgangsnote zu werten sind, und Prüfungsaufgaben anbieten kann, sofern der Schüler einen schulischen Leistungsnachweis in Muttersprache erbracht hat; zur Vorbereitung auf die besondere Leistungsfeststellung im Fach Muttersprache wird den Schülern empfohlen, soweit möglich einen Lehrgang Muttersprache zu besuchen.
  • an die Stelle des Faches Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache, wenn der Schüler weniger als sechs Jahre eine deutsche Schule besucht hat.

Quelle: Schulleiter ABC

Taschenrechner:
Im Fach Mathematik ist die Verwendung der in anderen Schularten zugelassenen Taschenrechner
und Formelsammlung nicht zulässig, wenn diese über die oben genannten ausgeschlossenen Funktionen verfügen:

- Grafische Darstellung
- Numerisches Lösen von Gleichungen
- Programmierung

Formelsammlung:
Die vom Staatsministerium genehmigten Lernmittel für die bayerische Mittelschule finden Sie unter:
http://www.km.bayern.de/lehrer/unterricht-und-schulleben/lernmittel.html

Die Verwendung von selbst erstellten Formelsammlungen ist ebenso nicht erlaubt wie Ergänzungen (handschriftlich, Computerausdruck, Skizzen,
etc.) in den durch das Staatsministerium zugelassenen Formelsammlungen.

Der qualifizierende Abschluss der Mittelschule setzt sich für Schüler der Mittelschule zusammen aus

  • den Jahresfortgangsnoten und
  • den Noten der besonderen Leistungsfeststellung.

Die Jahresfortgangsnote ist den Teilnehmern vor Beginn der besonderen Leistungsfeststellung für jene Fächer mitzuteilen, in denen sie sich der besonderen Leistungsfeststellung unterziehen.
§ 56 (5) VSO Ein Schüler hat den qualifizierenden Abschluss der Mittelschule erreicht, wenn er eine Gesamtbewertung von mindestens 3,0 erreicht hat; dabei bleibt die 2. Stelle nach dem Komma unberücksichtigt.
§ 56 (6) VSO Die Gesamtbewertung errechnet sich wie folgt:

  • Addition der Jahresfortgangsnoten und der Noten der besonderen Leistungsfeststellung für jedes Fach
  • Gewichtung:
  • – Jahresfortgangsnoten und Noten der besonderen Leistungsfeststellung in Deutsch, Mathematik, Physik/Chemie/Biologie, Geschichte/Sozialkunde/Erdkunde und Muttersprache zählen doppelt.
  • – Jahresfortgangsnoten in Englisch und Deutsch als Zweitsprache zählen doppelt.
  • – Noten im schriftlichen und mündlichen Teil der besonderen Leistungsfeststellung in Englisch und Deutsch als Zweitsprache zählen einfach.
  • In den Fächern, in denen zu praktischen Leistungen auch mündliche oder schriftliche Leistungen verlangt werden, wird die Note nach pädagogischer Verantwortung festgesetzt.
  • Gesamtnote = Notensumme : 18

Die Leistungen der besonderen Leistungsfeststellung werden von je zwei Lehrkräften bewertet. Stimmt die Bewertung nicht überein und kommt keine Einigung zustande, so wird die Note vom Vorsitzenden der Feststellungskommission festgesetzt.

Anmeldung

Bitte geben Sie die Anmeldung zum QA bis zum 01.03.2023 im Sekretariat ab.
flyer-ex2023.pdf [1.110 KB] flyer-ex2023.pub [342 KB] Anmeldung Externe Teilnehmer 2023 [25 KB]