Soweit Erziehungsberechtigte bzw. volljährige Schülerinnen und Schüler das Angebot einer staatlich bezuschussten Eigenbeschaffung nicht annehmen, können Schulen nach Möglichkeit die fehlenden Geräte aus ihrem Bestand an Schülerleihgeräten zur Verfügung stellen. Eine Beschaffungsp5licht entsprechender Geräte für den Schulaufwandsträger wird hierdurch nicht begründet.

Nach aktuellem Sachstand können wir nicht zusichern, dass Ihr Kind ein schulisches Leihgerät verwenden kann, da diese bereits anderweitig im schulischen Einsatz sind.

Nach Auskunft des Sachaufwandsträgers dürften die Geräte auch nur auf den schulischen Vormittag begrenzt an Schülerinnen und Schüler ausgegeben und nicht mit nach Hause gegeben werden. Insofern wäre mit dieser Lösung nur bedingt eine 1:1- Situation herstellbar, weil beispielsweise keine Zugangsdaten abgespeichert werden könnten (Zugang zu Mails, Fotos, Dateien usw.) und auch keine Dateien auf dem Gerät abgespeichert werden könnten.

Adresse

Lechfelder Straße 55
86836 Untermeitingen

Erreichbarkeit

Mo - Fr      7.45 - 12.30 Uhr