Abschluss der Mittelschule
Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
Der erfolgreiche Abschluss der Mittelschule wird an Schülerinnen und Schüler verliehen, die die Jahrgangsstufe 9 erfolgreich besucht haben. Dies ist dann der Fall, wenn das Jahreszeugnis einen Notenschnitt (ohne Fach Sport) von 4,0 oder besser aufweist. Außerdem darf maximal 3x die Note Fünf oder 1x Fünf und 1x Sechs enthalten sein. Die Projektprüfung ist in der Jahrgangsstufe 9 verbindlich und wird auch im Jahreszeugnis eingetragen.
Die Projektprüfung umfasst Inhalte aus dem Fach Wirtschaft und Beruf (WIB) und aus dem berufsorientierenden Wahlpflichtfach (Technik/Wirtschaft und Kommunikation/Ernährung und Soziales).
Die Projektprüfung umfasst Inhalte aus dem Fach Wirtschaft und Beruf (WIB) und aus dem berufsorientierenden Wahlpflichtfach (Technik/Wirtschaft und Kommunikation/Ernährung und Soziales).
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Der Qualifizierende Abschluss der Mittelschule ist eine besondere Leistungsfeststellung (Prüfung), der sich Schülerinnen und Schüler der 9. Klasse zusätzlich unterziehen können.
Hierfür müssen sie am Ende der Jahrgangsstufe 9 in bestimmten Fächern eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung ablegen.
Wer bei der Gesamtbewertung den Notendurchschnitt (in allen Prüfungsfächern) von 3,0 oder besser erreicht, erhält das Zeugnis über den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule.
Die Prüfung für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule umfasst:
Hierfür müssen sie am Ende der Jahrgangsstufe 9 in bestimmten Fächern eine schriftliche, praktische und mündliche Prüfung ablegen.
Wer bei der Gesamtbewertung den Notendurchschnitt (in allen Prüfungsfächern) von 3,0 oder besser erreicht, erhält das Zeugnis über den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule.
Die Prüfung für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule umfasst:
Pflicht
Deutsch/Deutsch als Zweitsprache
Mathematik
Auswahl I
Englisch
Natur und Technik
Geschichte/Politik/Geographie
ggf. Muttersprache
Auswahl II
Religionslehre/Ethik
Sport/Musik/Kunst
Informatik
Die Prüfung im Fach Englisch kann für Schülerinnen und Schüler der Mittelschule mit nichtdeutscher Muttersprache durch eine Prüfung in der eigenen Muttersprache ersetzt werden. Dies ist nur möglich, wenn eine geeignete Prüfung zur Verfügung steht.
An Stelle der Deutschprüfung kann bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen nach §23 Abs. 2 Mittelschulordnung (MSO) eine Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache absolviert werden.
Die Projektprüfung findet Eingang in den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule.
An Stelle der Deutschprüfung kann bei Vorlage der entsprechenden Voraussetzungen nach §23 Abs. 2 Mittelschulordnung (MSO) eine Prüfung im Fach Deutsch als Zweitsprache absolviert werden.
Die Projektprüfung findet Eingang in den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule.
Mittlerer Abschluss an der Mittelschule
Der Erwerb des mittleren Schulabschlusses ist an der Mittelschule Untermeitingen durch den Besuch der Klasse 9+2 möglich.
Dadurch haben die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung die Berufsoberschule (BOS) oder die Fachoberschule (FOS) in Bayern zu besuchen.
Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule ist dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.
Die Prüfung für den Mittleren Bildungsabschluss umfasst:
Dadurch haben die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung die Berufsoberschule (BOS) oder die Fachoberschule (FOS) in Bayern zu besuchen.
Der mittlere Schulabschluss an der Mittelschule ist dem Wirtschafts- und Realschulabschluss gleichwertig.
Die Prüfung für den Mittleren Bildungsabschluss umfasst:
Deutsch
Mathematik
Englisch / ggf. Muttersprache
Projektprüfung
Abschluss als andere Bewerberin/anderer Bewerber
An wen richtet sich das Angebot?
Bewerberinnen und Bewerber, die an der von ihnen besuchten Schule den Abschluss nicht erwerben können oder keiner Schule angehören, können an öffentlichen Mittelschulen als andere Bewerberinnen und Bewerber (sogenannte Externe) an den Prüfungen teilnehmen.
Wie melde ich mich an?
Für den Qualifizierenden Abschluss der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber bis spätestens 1. März an der im Sprengel liegenden Mittelschule anmelden
Für den mittleren Schulabschluss an der Mittelschule muss sich die Bewerberin bzw. der Bewerber bis spätestens 1. Februar an der im Sprengel liegenden Mittelschule anmelden
Wie kann ich mich für die Prüfung vorbereiten?
Die Vorbereitung liegt in der Eigenverantwortung der Externen.
An einem Informationsnachmittag an der Mittelschule Untermeitingen haben alle externen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Möglichkeit, sich persönlich umfassend über den Ablauf der Prüfungen zu informieren, Fragen zu stellen und Empfehlungen zu Lernmaterialien zu erhalten. Die an unserer Schule geführten Schulbücher können gegen Kaution ausgeliehen werden.
An einem Informationsnachmittag an der Mittelschule Untermeitingen haben alle externen Prüfungsteilnehmerinnen und -teilnehmer die Möglichkeit, sich persönlich umfassend über den Ablauf der Prüfungen zu informieren, Fragen zu stellen und Empfehlungen zu Lernmaterialien zu erhalten. Die an unserer Schule geführten Schulbücher können gegen Kaution ausgeliehen werden.
Welche Abschlüsse kann ich als Externer an der Mittelschule Untermeitingen erwerben?
Erfolgreicher Abschluss der Mittelschule
Qualifizierender Abschluss der Mittelschule
Mittlerer Schulabschluss an der Mittelschule
Erlaubte Hilfsmittel
Die vom Staatsministerium genehmigten Lernmittel für die bayerische Mittelschule finden Sie hier.
Taschenrechner:
Im Fach Mathematik ist die Verwendung der in anderen Schularten zugelassenen Taschenrechner und Formelsammlungen nicht zulässig, wenn sie über folgende Funktionen verfügen: Grafische Darstellungen, Numerisches Lösen von Gleichungen, Programmierung
Im Fach Mathematik ist die Verwendung der in anderen Schularten zugelassenen Taschenrechner und Formelsammlungen nicht zulässig, wenn sie über folgende Funktionen verfügen: Grafische Darstellungen, Numerisches Lösen von Gleichungen, Programmierung
Formelsammlung:
Die Verwendung von selbst erstellten Formelsammlungen ist ebenso nicht erlaubt, wie Ergänzungen (handschriftlich, Computerausdruck, Skizzen, etc.) in den durch das Staatsministerium zugelassenen Formelsammlungen.
Die Verwendung von selbst erstellten Formelsammlungen ist ebenso nicht erlaubt, wie Ergänzungen (handschriftlich, Computerausdruck, Skizzen, etc.) in den durch das Staatsministerium zugelassenen Formelsammlungen.