- Eine finanzielle Förderung ist nur möglich, wenn das Gerät nach dem Stichtag gekauft wurde.
- Zudem muss das Gerät den von der Schule festgelegten technischen Mindestkriterien entsprechen und ein entsprechender Kau5beleg vorliegen.
- Die Zuwendung wird als Projektförderung in Form einer Festbetragsfinanzierung als einmaliger, nicht rückzahlbarer Zuschuss in Höhe von 350 Euro je förderfähigem Endgerät gewährt. Liegen die Anschaffungskosten unter dem Festbetrag, ist die Zuwendung auf den Betrag der Anschaffungskosten begrenzt.
- Neben Neugeräten werden auch Refurbished-Geräte bezuschusst. Refurbished-Geräte sind aber nur dann förderfähig, wenn sie von gewerblichen Händlern und mit einer Garantie* von mindestens einem Jahr erworben werden.
*Beachten Sie den Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie: - Die gesetzlich vorgeschrieben Gewährleistung (Mängelhaftung) für Gebrauchtgeräte beträgt (mindestens) zwölf Monate. Sie bezieht sich auf Schäden, die bereits zum Zeitpunkt des Kaufs vorhanden waren. Eine Garantie hingegen ist eine zusätzlich zur Gewährleistung angebotene Dienstleistung des Händlers. Diese deckt Defekte ab, die innerhalb des garantierten Zeitraums eintreten (eigenverschuldete Defekte ausgeschlossen).
Details zu den Vorgaben können Sie in der offiziellen Bekanntmachung nachlesen:
www.gesetze-bayern.de
